Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Durch das eigene Vermögen kann Schaden entstehen. Aus diesem Grund benötigen Firmen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, damit etwaige Schadensersatzansprüche Dritter durch die Versicherung gedeckt werden. Ene Bauherrenhaftpflichtversicherung kann man gewissermaßen mit einer Vermögensversicherung für Privatpersonen vergleichen, denn durch einen Bau können Dritte zu Schaden kommen.

Grundsätzlich ist die so genannte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Personen von Bedeutung, welche aufgrund einer beruflichen Tätigkeit Einfluss auf das Vermögen Dritter nehmen. Speziell trifft dies auf Berufsgruppen zu, welche im Dienstleistungsbereich tätig sind und zu deren Aufgaben unter anderem die Begutachtung, die Verwaltung und auch die Beratung gehören. Weiterhin kommen Berufszweige hinzu, welche neben der Prüfung und Beurkundung auch Aufgaben der Aufsichtsführung und Vollstreckung innehaben.

Die meisten dieser Aufgaben sind mit erheblichen Sorgfaltspflichten gegenüber den Kunden, Mandanten und zur Betreuung unterstellten Personen verbunden. Wird auch nur eine dieser Pflichten verletzt, ist der Verursacher nach den gesetzlichen Vorgaben zum Ersatz des darauf resultierenden Schadens verpflichtet. In der Regel muss eine solche Pflichtverletzung nicht grob fahrlässig sein, denn ein einfaches Übersehen einer Frist oder ein Berechnungsfehler in einem Gutachten können bereits einen großen finanziellen Nachteil eines Dritten darstellen. Ist von einem solchen Schaden also keine Sache oder keine Person betroffen, dann wird von einem Vermögensschaden gesprochen.

Mit dem Abschluss einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung kann der Unternehmer sich und sein Vermögen vor den gravierenden wirtschaftlichen Folgen einer darauf resultierenden Schadenersatzforderung schützen. Eine solche Versicherung ist für jeden Unternehmer wichtig, denn nicht selten führen Vermögensschäden bei mangelnder sonstiger Liquidität, zum Beispiel bei einem neu gegründeten Unternehmen, welches sich noch nicht auf dem Markt etablieren konnte, zur erzwungenen Geschäftsaufgabe.
Prinzipiell haben Vermögensschäden einen direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Situation der Kunden und durch die gesetzlichen Haftungsgrundlagen somit auch auf das Vermögen des Unternehmers. Damit dieser seine eigene wirtschaftliche Existenz absichern kann, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht fast schon unverzichtbar.

Für einige Berufsgruppen, den so genannten Kammerberufen, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben, was bedeutet, dass eine Berufszulassung erst nach der Vorlage einer Deckungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft möglich ist. Grundsätzlich wird ohne eine solche Versicherungsbestätigung keine Zulassung erteilt, denn diese Art der Versicherung ist unabdingbar für einen ausreichenden eigenen Vermögensschutz. Der Unternehmer haftet außerdem nicht nur für seine eigenen Fehler, sondern auch für alle Handlungen oder fehlerhaftes Unterlassen von Handlungen seiner Partner und Angestellten. Wer durch seine ausgeübte Tätigkeit im besonderen Maß Einfluss auf das Vermögen Dritter nimmt, sollte auch im Schadenfall dafür Sorge tragen, dass die Schadenersatzforderungen durch eine Versicherungsgesellschaft finanziellen Ausgleich finden.

Hinweis:
- Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz. Entstehen Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der versicherten Person, wird durch Juristen geprüft, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Schadensersatz besteht.
- Im Gegensatz zu normalen Versicherungen, wo das schädigende Ereignis der Auslöser ist, gilt für die Vermögensschadenshaftpflicht das so genannte Verstoß-Prinzip. Damit entsteht der Versicherungsfall nicht erst mit dem Schadenseintritt oder seiner Geltendmachung, sondern mit dem beruflichen Versehen.

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